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Das sagen unsere Kunden

Jagdhaftpflichtversicherung - besserer Schutz sofort!

Für alle Jäger - Differenzdeckung der Profi Jagdhaftpflichtversicherung

In Deutschland gelten seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahre 1900 einheitliche Haftungsbestimmungen. Schadensersatzpflichtig ist nach § 823 BGB jeder, somit auch der Jäger, der vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft, das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht einer anderen Person widerrechtlich verletzt.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, daß die Haftung betragsmässig in der Höhe nicht begrenzt ist. Somit ist jeder Schaden zu ersetzen, auch wenn er noch so hoch ist. Nach unserer Rechtsordnung ist der Jäger, erstmals seit 1934, verpflichtet eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen an die der Gesetzgeber im gültigen Rahmen des Bundesjagdgesetzes vom 29.11.1952 Mindestanforderungen an die Versicherungssummen bei Personen- und Sachschäden stellt.

An die Versicherungsbedingungen, welche das Schadenersatzrisiko des Jägers absichern sollen, werden keine gesetzlichen Anforderungen gestellt, auch wenn die Versicherungsaufsichtsbehörde in der Vergangenheit dafür Sorge getragen hat, dass wenigstens das zentrale Element, die Ausübung der Jagd, einheitlich abgesichert ist. Weiter gibt es zwischenzeitlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlene Mindeststandards im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen einer Jagdhaftpflichtversicherung.

Insofern ist der Umfang einer Jagdhaftpflichtversicherung in der Tiefe der Versicherungsbedingungen für jeden Jäger von entscheidender Bedeutung, um sich vor berechtigten und unberechtigten Schadensersatzansprüchen zu schützen. Nachdem einige Versicherer kontinuierlich ihre Bedingungen weiterentwickelt haben wird allerdings sehr gerne vergessen, dass diese nicht für Altverträge gelten, sofern bei Erstbeantragung keine Innovationsklausel, erhältlich ca. seit dem Jahr 2010, eingeschlossen wurde. Da der Jäger mit seiner Jagdhaftpflichtversicherung wenigstens während eines laufenden Jagdjahres an seinen Versicherer gebunden ist, stellt dies bei nicht mehr zeitgerechtem Versicherungsschutz ein ernstes Problem dar.

Abhilfe schafft hier in der Breite und Tiefe der Versicherungsbedingungen als einziger am Versicherungsmarkt verfügbarer Jagdhaftpflicht Tarif die Profi Jagdhaftpflichtversicherung der Deutschen Jagd Finanz durch ihre Differenzdeckung/ Subsidiaritätsklausel.

Somit ist jeder Jäger während der Laufzeit seiner bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung sofort in der Lage sich optimalen und zeitgemässen Versicherungsschutz kaufen zu können.

Die Qualität der Versicherungsbedingungen neben den Versicherungssummen sind somit die relevanten Entscheidungskriterien bei der Auswahl dieser gesetzlichen Pflichtversicherung für Jäger. Prämien bei dieser Haftungstragweite sind zweitrangig.

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Besonders Jagdhundführer, die bei ihrem aktuellen Versicherer keinen passenden Versicherungsschutz für ihren Jagdhund erhalten, bietet die Profi Jagdhaftpflichtversicherung mit Differenzdeckung in Kombination mit der Profi Jagdhundunfallversicherung optimalen Schutz für den jagdlichen Einsatz und während der Ausbildung des Jagdhundes!

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