Versicherungssummen 6, 10, 15 Millionen Euro gelten pauschal für Personen-/ Sach- und Vermögensschäden
Die Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger ist als gesetzliche Pflichtversicherung Voraussetzung zur Beantragung eines Jagdscheines bei der für Sie zuständigen Unteren Jagdbehörde. Ohne diese Versicherung ist die Beantragung eines Jagdscheines nicht möglich.
Unser Exklusivtarif Profi Jagdhaftpflicht schützt die Jäger bei Schäden umfassend auf der Jagd. So versichern Sie zeitgerecht mögliche Risiken und dies mit dem Testsieger seit 2015.
Sorgenfrei und mehr Freude auf der Jagd. Deutsche Jagd Finanz - unsere Kompetenz, Ihre Sicherheit.
Passionierte und leidenschaftliche Jäger wissen, wie wichtig hochwertiger Versicherungsschutz im Schadenfall ist. Unsere Jagdhaftpflichtversicherung bietet besten Versicherungsschutz bei allen unmittelbaren oder mittelbaren mit der Jagd in Verbindung stehenden Tätigkeiten oder Unterlassungen für Sie als:
Jäger, Jagdpächter, Jagdherr und Jagdveranstalter,
Förster, Forstbeamter, Forstaufseher,
Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner.
Der Versicherungsschutz der Jagdhaftpflicht gilt auch für Sie als Waffenbesitzer, Führer, Halter, Besitzer eines nicht zulassungs-/ versicherungspflichtigen Fahrzeugs im Revier und als Dienstherr der in Ihrem Jagdbetrieb beschäftigten Personen.
Darüber hinaus schützt diese Versicherung aber nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch Personen wie zum Beispiel Jagdgehilfen, Treiber, Leiter Ihres Jagdbetriebes sofern dies keine Jagdscheininhaber sind und für deren Tätigkeit der Besitz eines Jagdscheines gesetzlich vorgeschrieben ist.
Weiter umfasst der Versicherungsschutz der Jagdhaftpflicht die nicht gewerbsmäßigen Hüter Ihres Jagdhundes z.B. Ihre Verwandte, während Sie im Urlaub sind.
Auch bei der Jagdscheinausbildung sind Ehegatten und Ihre im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Kinder mitversichert.
Wenn Sie oder z.B. Ihre mitversicherten Jagdhunde einem anderen schuldhaft einen Schaden zugefügt haben übernimmt unsere Jagdhaftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens. Unberechtigte Schadensersatzansprüche werden abgewehrt und im Falle eines Rechtsstreites übernimmt die Jagdhaftpflicht für Sie die Kosten und führt den Prozeß.
Der Versicherungsschutz umfaßt auch Auslandsschäden weltweit, dies gilt auch für die mitversicherten Jagdhunde während und außerhalb der Jagd.
Weiter umfaßt der Versicherungsschutz wichtige Klauseln in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen bei Personenschäden Angehöriger durch Schuss-/ Hieb-/ Stichwaffen inkl. Schmerzensgeld, jagdlich brauch-/ verwendbare Jagdhunde/ Hunde in unbegrenzter Anzahl. Welpen und junge Jagdhunde sind bis zum Alter von 30 Monaten ohne Nachweis der Ausbildung bzw. Brauchbarkeit mitversichert. In der Jagdhaftpflicht gelten geliehene fremde Sachen bis € 10.000, Gefälligkeitsschäden bis € 15.000 und Kaution bis € 55.000 als mitversichert. Die Jagdhaftpflichtversicherung umfasst auch die Gesellschaftsjagd inkl. der Verkehrssicherungspflicht, Trichinen-/ Bequerelproben als kundige Person (EG-Verordnung).
Ein weiterer enorm wichtiger Punkt ist der Versicherungsschutz bei einem Eigenschaden, den Sie durch eine Schusswaffe ohne Schuld des Verursachers (z.B. einen Querschläger bei einer Gesellschaftsjagd) erleiden.
Die Brauchbarkeit des Jagdhundes/ Hund kann auch durch eine Bestätigung einer fach-/ sachkundige Person erfolgen, dazu zählt unter anderem ein Hundeobmann, Revierleiter/ Jagdherr.
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten haben Sie bis zu 3 Jahre Versicherungsschutz.
Durch die Innovationsklausel haben Sie immer den aktuellen Versicherungsstand der zugrundeliegenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen und somit den bestmöglichen Schutz.
Viele besondere Vorteile kurz benannt:
Eigenschäden durch Schusswaffe bei fehlendem Verschulden (Querschläger z.B. bei einer Drückjagd), Forderungsausfalldeckung, Verzicht auf Einwand des fehlenden Verschuldens, Schäden aus Gefälligkeitshandlungen, Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit, ISHV-Klausel, Jagdscheinanwärter Deckung für Ehegatten und Kinder, Abhandenkommen und Beschädigung fremder Sachen, Weltweite Deckung, Unbegrenzte Anzahl jagdlich brauchbare/ verwendbare Jagdhunde/ Hunde inkl. Mietsachschäden, Auslandsaufenthalt bis 3 Jahre, Innovationsklausel
Zum Antrag Profi Jagdhaftpflicht:
Für Jäger die schon länger auf die Jagd gehen bieten wir einen besonderen Service.
Während der Laufzeit Ihrer bereits bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung bieten wir im Rahmen unserer Differenzdeckung sofort besseren Schutz und dies für 0,00 Euro im ersten Versicherungsjahr der Differenzdeckung unserer Profi Jagdhaftpflicht.
Somit können alle Jäger während eines laufenden Jagdjahres ihren Versicherungsschutz optimieren und dies nicht nur für sich selber, sondern auch für ihre Jagdhunde mit unserem Tarif: Profi Jagdhundunfall. Die Profi Jagdhundunfall kann nur in Kombination mit unserer Profi Jagdhaftpflicht beantragt werden.
Weitere Informationen zur Differenzdeckung: Klick hier
Auch für ausländischen Jagdgäste bieten wir eine Jagdhaftpflichtversicherung für Tagesjagdscheine (14 aufeinanderfolgende Tage) an.
Die Versicherungssummen im Tarif Profi Jagdhaftpflicht betragen 6, 10 und 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Weiter haben Sie die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung und eine ein oder dreijährige Vertragslaufzeit zu wählen. Nach der erstmals vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich Ihr Vertrag stillschweigend von Jagdjahr (1.4 eines Jahres bis 31.03 des darauffolgenden Jahres) zu Jagdjahr.
Dabei bezahlen Sie die Prämie für Ihre Jagdhaftpflicht nur noch jährlich voraus. Zeitgleich erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung für drei Jahre und können mit dieser Ihren Jagdschein bei Ablauf verlängern. Sollten Sie Ihre Jagdhaftpflichtversicherung mit Differenzdeckung beantragt und dadurch eine abweichende Versicherungslaufzeit zur Jagdscheinlaufzeit haben, haben wir für Sie einen speziellen Service programmiert, mit dem Sie die benötigte Versicherungslaufzeit Ihrer Jagdhaftpflicht an den neu auszustellenden Jagdschein anpassen können.
Ihren Antrag können Sie sicher, einfach online abschließen. Direkt im Anschluß steht Ihnen Ihre Versicherungsbestätigung der Profi Jagdhaftpflicht zur Vorlage bei der Jagdbehörde zur Verfügung. Alle Antragsunterlagen können Sie im Anschluss downloaden und zeitgleich senden wir Ihnen alles nochmals per Email. Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg.
Unser Exklusivtarif wird vom Erstversicherer/ Risikoträger bei namhaften Rückversicherern versichert. Die Rückversicherer ermöglichen somit unserem Risikoträger eine Verminderung seines versicherungstechnischen Risikos, dies gilt im Besonderen für Großschadensereignissen, wie z.B. bei Personenschäden.